ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

 

VORWORT

Der Beherbergungsbetrieb „Hotel Börse“ umfasst ein Hotel-Ensemble im Familienbetrieb. Insgesamt stehen 35 Zimmer zur Verfügung, verteilt auf drei Häuser auf und am Untermarkt in 02826 Görlitz:

 

Das Haupthaus*

„Hotel Börse“, Untermarkt 16, 02826 Görlitz

 

Das Gästehaus*

„Gästehaus im Flüsterbogen“, Untermarkt 22, 02826 Görlitz

 

Die Herberge*

„Herberge Zum Sechsten Gebot“, Rosenstraße 8, 02826 Görlitz (Zugang Untermarkt 22)

*Als Hauptgebäude wird das „Hotel Börse“ mit Rezeption und Frühstücksbereich für Gäste aller drei Häuser geführt. In den Gebäuden „Gästehaus im Flüsterbogen“ und „Herberge Zum Sechsten Gebot“ befinden sich ausschließlich Gästezimmer.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten übergeordnet für alle mit uns geschlossenen Hotelaufnahmeverträge, sie betreffen uneingeschränkt alle genannten Häuser.

Die AGB werden wirksam im Rahmen sämtlicher Verträge, die mündlich an der Rezeption, online, über externe Buchungsplattformen und schriftlich per Post oder E-Mail abgeschlossen wurden.

 

1. GELTUNGSBEREICH 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Börse und seinen Gästehäusern (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, die Kenntnis und Akzeptanz von § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird im Vorfeld jedweder entsprechenden Anfrage vorausgesetzt.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG 

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel Börse beauftragte Leistungen, die schließlich durch Dritte erbracht und zunächst vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht auf den Gast selbst zurückfallen, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das „Hotel Börse“ kann die Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl gebuchter Zimmer, Dienstleistungen oder Aufenthaltstage davon abhängig machen, dass sich der Preis für beibehaltene Zimmer und/oder sonstige Leistungen angemessen erhöht.

3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer nachzuweisenden anderweitigen Vereinbarung in Schriftform - binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Verrechnungen aller Art sind an den unstrittigen Nachweis zur Rechtmäßigkeit einer Gegenforderung gebunden.

3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

 

4. VERTRAGSRÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME GEBUCHTER LEISTUNGEN („NO SHOW“)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von einer bereits geschlossenen Vereinbarung ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung uneingeschränkt und schriftlich zustimmt.

4.2 Sofern mit dem „Hotel Börse“ eine bei Bedarf nachzuweisende Frist vereinbart wurde, innerhalb derer ein kostenfreier Vertragsrücktritt möglich ist, kann ein solcher schriftlich erfolgen. In diesem Fall legitimiert die Stornierung keine Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche durch das Hotel.

4.3 Ist ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, kann nicht auf entsprechende gesetzliche Ansprüche zurückgegriffen werden. Stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschal ansetzen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für gebuchte Übernachtung(en) mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements inklusive arrangierter Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.

 

5. RÜCKTRITT DES HOTELS 

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, bleibt das „Hotel Börse“ in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, von einer formlosen Zwischenvereinbarung zurückzutreten. Diese Option kann in Kraft treten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den unverbindlich angefragten Zimmern vorliegen und der vorgemerkte Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung bis zur verbindlichen Buchung keine vertragliche Zusage trifft. 

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder erbetene Vorauszahlung/Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Vertragsrücktritt berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus nachweislich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände eine Vertragserfüllung unmöglich machen.

Weiter bleibt dem Hotel ein Vertragsrücktritt vorbehalten, wenn Zimmer oder Räume bewusst unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht werden oder sich die Nutzungsabsichten solchermaßen erweisen, dass sie nicht mit der Hausordnung kompatibel sind. Ferner, wenn begründeter Anlass zum Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit, Solvenz oder Integrität eines Gastes besteht. Die Wahrung eines für alle Gäste und Angestellte sicheren Hotelbetriebs, respektvoller Umgangsformen und einer angenehmen Hausatmosphäre steht für uns an oberster Stelle. 

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, - ÜBERGABE UND RÜCKGABE 

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit explizite Raumwünsche nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr vollständig geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 25% des vollen Übernachtungspreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hiervon nicht berührt – der prüfbare Nachweis, dass dem Hotel kein oder minderer Anspruch auf das erhobene Nutzungsentgelt entstanden ist, kann erbracht werden.

6.4 Eine nicht vereinbarte weitere Nutzung des Zimmers durch den Kunden kann zur Folge haben, dass ein anderer Kunde das für Ihn reservierte Zimmer nicht fristgerecht beziehen kann. Hierbei findet der Aspekt Berücksichtigung, das Reinigungsarbeiten externer Partnerbetriebe nur innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums durchgeführt werden können. Weitere Kosten für den Verursacher des Verzugs können entstehen, wenn für Gäste, die gebuchte Zimmer nicht vertragsgerecht beziehen können, adäquate Ausweichmöglichkeiten gefunden werden müssen – von der abweichenden Zimmerauswahl (nach Möglichkeit) bis hin zur Unterbringung in einem anderen Hotel.

 

7. HAFTUNG DES HOTELS 

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung

von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel stellt keine Safes in den Zimmern zur Verfügung. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Das „Hotel Börse“ stellt Kundinnen und Kunden bei Bedarf und auf Anfrage einen kostenpflichtigen PKW-Stellplatz in einer Garage (Jüdenstraße 12 und Rosenstraße 3) zur Verfügung. In der Garage gelten die Regeln der StVO. Die Nutzung des hauseigenen Parkgebäudes geschieht auf eigene Gefahr, dass „Hotel Börse“ als Gastgeberbetrieb übernimmt keine Haftung für Diebstähle oder Schäden.

7.5 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Nachrichten für Gäste werden mit Sorgfalt und Diskretion behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache die Annahme und Aufbewahrung von Post und Warensendungen sowie Nachsendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

 

8. Öffnungszeiten und Spätanreisen

8.1 Die Rezeption des Hotels Börse öffnet um 7:00 Uhr und schließt um 18:00 Uhr. In dieser Zeit können Anliegen und Fragen bearbeitet, Abrechnungen erstellt und Probleme erörtert werden. Ein Mitarbeiter der Unterkunft ist in der Zeit 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr über die Nachglocke (helles Klingel-Panel rechter Hand der Eingangspforte das Hauptgebäudes) zu erreichen, in den Gästezimmern ist eine Notfall-Nummer hinterlegt.

8.2 Das Frühstücksangebot steht von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Dieses Zeitfenster variiert je nach Auslastung des Hotels, Abweichungen werden mit den Gästen kommuniziert.

8.3 Reservierte Parkplätze stehen ab 14:00 Uhr am Anreisetag und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

8.4 Eine Anreise außerhalb der Öffnungszeiten unserer Rezeption ist möglich, jedoch ohne persönlichen Empfang. Anreisen nach 22:00 Uhr bedürfen einer Vorankündigung, bei Anreisen nach 24:00 Uhr erheben wir einen Aufpreis auf die Buchung. Aktuell werden die Zimmerschlüssel im „Hotel Börse“ für alle Häuser hinterlegt – Gäste betätigen die Nachtglocke und erhalten über eine Rufumleitung Einlass, um Zugang zu vorbereiteten Umschlägen mit Zimmerschlüsseln und ersten Anreise-Informationen zu erhalten. Ein vollständig elektronisches Schlüsselsystem ist in Planung.

 

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Görlitz. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Görlitz.

9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: ec.europa.eu/consumers/odr/

Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.